Inhaltsverzeichnis:
- Artikel 1 - Identität des Unternehmers
- Artikel 2 - Anwendbarkeit
- Artikel 3 - Das Angebot
- Artikel 4 - Lieferung
- Artikel 5 - Annahme und Reklamationen
- Artikel 6 - Haftung
- Artikel 7 - Höhere Gewalt
- Artikel 8 - Geistiges Eigentum
- Artikel 9 - Zahlung
- Artikel 10 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Artikel 1 - Identität des Unternehmers
LivingLux® BV
Auch WoonIndoor untergebracht
Auch WoonOutdoor genannt
Alte Bahnhofstraße 19A
5591 JH Heeze
Nummer der Handelskammer: 73054747
Artikel 2 - Anwendbarkeit
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Angebote und alle Vereinbarungen für den Kauf und Verkauf von Waren und/oder Dienstleistungen jeglicher Art von LivingLux® BV oder von einem ihrer Handelsnamen und allen LivingLux® BV kooperierenden und verbundenen Unternehmen.
- Der Auftragnehmer oder Verkäufer wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als LivingLux® BV bezeichnet, während die andere Partei der Auftraggeber oder Käufer ist.
- Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen nur schriftlich mit LivingLux® BV vereinbart werden.
- Der Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird der anderen Partei bei der Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Wenn die andere Partei diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erhalten hat, liegt es in der Verantwortung der anderen Partei, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis zu nehmen, die auch auf unserer Webseite verfügbar sind. www.livinglux.eu .
Artikel 3 - Das Angebot
- Alle Angebote sind freibleibend, sowohl hinsichtlich der Preise als auch hinsichtlich der Lieferzeit der Ware, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Preisangebote verstehen sich immer exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
- Verbindliche Vereinbarungen kommen nur durch schriftliche Annahme bzw. Bestätigung des Auftrags und/oder der Bestellung durch LivingLux® BV zustande oder wenn der Auftrag der anderen Partei tatsächlich ausgeführt wurde. Es wird davon ausgegangen, dass die Auftragsbestätigung die Bestellung genau und vollständig wiedergibt, es sei denn, die andere Partei gibt vor der tatsächlichen Lieferung schriftlich etwas anderes bekannt.
- (Zusätzliche) Vereinbarungen oder Änderungen, die nach Absendung der Auftragsbestätigung getroffen werden, sowie Vereinbarungen oder Zusagen von Mitarbeitern der LivingLux® BV sind nur verbindlich, wenn sie von LivingLux® BV schriftlich bestätigt wurden.
- LivingLux® BV behält sich das Recht vor, Bestellungen und/oder Aufträge und/oder Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. LivingLux® BV haftet daher nicht für Schäden.
- Wenn die Gegenpartei LivingLux® BV Daten, Zeichnungen usw. zur Verfügung stellt, kann LivingLux® BV davon ausgehen, dass diese korrekt sind, und wird ihr Angebot darauf aufbauen. LivingLux® BV haftet nicht für andere Fehler und Abweichungen von Preisen, Abbildungen, Zeichnungen und Maß- und Gewichtsangaben in Preislisten und in (unverbindlichen) Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen.
Artikel 4 - Lieferung
- Die Lieferfrist wird unter der Bedingung festgelegt, dass die Umstände die gleichen sind wie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses und begründet ausdrücklich keine strenge Frist. Die Lieferzeit wird daher ungefähr von LivingLux® BV bestimmt.
- Die Lieferfrist beginnt, wenn alle (technischen) Details vereinbart sind, alle erforderlichen Daten, Reinzeichnungen usw. im Besitz von LivingLux® BV sind, eine eventuell vereinbarte (Raten-)Zahlung eingegangen ist und die notwendigen Voraussetzungen für die Ausführung gegeben sind des Auftrages erfüllt ist.
- Im Falle einer Lieferverzögerung aufgrund einer Änderung der Umstände verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer dieser Verzögerung. LivingLux® BV wird die andere Partei rechtzeitig über jede Verzögerung informieren. Eine verspätete Lieferung berechtigt die Gegenpartei nicht, den Vertrag aufzulösen oder Schadensersatz zu verlangen.
- Bei Mehrarbeiten verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die für die Anlieferung der Materialien und Teile (Lieferung) und die Durchführung der Mehrarbeiten erforderlich ist. Wenn die zusätzlichen Arbeiten nicht in die Planung von LivingLux® BV eingepasst werden können, werden die Arbeiten abgeschlossen, sobald die Planung dies zulässt.
- Kundenspezifische Bestellungen und/oder von LivingLux® BV gelieferte Artikel werden niemals von LivingLux® BV zurückgenommen. In diesem Fall trägt die Gegenpartei das volle Risiko und die Ware wird niemals von LivingLux® BV zurückgenommen, es sei denn, LivingLux® BV entscheidet anders.
- Bei einer Aussetzung der Verpflichtungen durch LivingLux® BV verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Aussetzung. Wenn die Fortsetzung der Arbeiten nicht in den Zeitplan von LivingLux® BV passt, werden die Arbeiten abgeschlossen, sobald der Zeitplan dies zulässt.
- LivingLux® BV behält sich das Recht vor, vom Hersteller und/oder Lieferanten an LivingLux® BV gelieferte Waren innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt bei LivingLux® BV an den Kunden zu liefern und/oder in Rechnung zu stellen. Wenn der Kunde nicht in der Lage oder bereit ist, die Ware innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt bei LivingLux® BV anzunehmen, beispielsweise aufgrund von (Bau-)Verzögerungen und/oder verschobenen Arbeiten, die zur Ausführung unseres vereinbarten Auftrags erforderlich sind, behält sich LivingLux® BV das Recht vor, sie in Rechnung zu stellen die Abtretung bis maximal 95 % der vereinbarten Gesamtsumme. Die restlichen 5 % verbleiben im Rückstand, bis LivingLux® BV die Ware installiert und das Projekt abgeschlossen hat.
Artikel 5 - Annahme und Reklamationen
- Die Kontrolle über Art, Qualität und Zustand der gelieferten Ware liegt bei der Gegenpartei. Wird nicht unverzüglich nach Erhalt reklamiert, gelten die Mengenangaben auf Frachtbriefen, Lieferscheinen, Rechnungen oder ähnlichen Dokumenten als richtig.
- Reklamationen wegen eventueller Mängel oder Schäden müssen, um gültig zu sein, von der Gegenpartei auf der Quittung vermerkt und nach Möglichkeit amtlich festgestellt werden.
- Qualitätsbeschwerden oder Abweichungen von den Spezifikationen werden von LivingLux® BV nur bearbeitet, wenn sie LivingLux® BV innerhalb von 3 Tagen nach Lieferung der gelieferten Ware oder Entdeckung des Mangels schriftlich per Einschreiben oder per E-Mail direkt erreicht haben info@livinglux.eu , mit einer genauen Angabe der Art und Gründe der Beschwerden.
- Reklamationen über Rechnungen sind bei sonstigem Rechtsverfall innerhalb von 5 Tagen nach Versanddatum der Rechnungen schriftlich geltend zu machen. Die Gegenpartei kann sich nicht mehr auf einen Mangel der Leistung berufen, wenn sie LivingLux® BV nicht innerhalb von 5 Tagen, nachdem sie den Mangel entdeckt hat oder vernünftigerweise hätte entdecken müssen, schriftlich reklamiert hat.
- Die Gegenpartei hat kein Recht mehr auf (Qualitäts-)Reklamationen, wenn die von ihr gekauften Waren, die für sie hergestellt werden, in irgendeiner Weise von der anderen Partei verändert, (technisch oder elektronisch) bearbeitet oder beschädigt werden, oder an Dritte weitergegeben oder übertragen werden.
- Reklamationen geben der anderen Partei kein Recht, ihre Zahlung ganz oder teilweise auszusetzen, während jede Form der Beilegung ausdrücklich ausgeschlossen ist.
- Wenn die Reklamation begründet ist, wird LivingLux® BV nach eigener Wahl die Ware entweder vor Ort oder nach Rücksendung der ursprünglich gelieferten Ware ersetzen oder eine angemessene Entschädigung zahlen, die den Rechnungswert des beanstandeten Teils der Lieferung nicht übersteigt Waren. LivingLux® BV ist nicht verpflichtet, eine weitere Entschädigung zu zahlen, noch kann LivingLux® BV dazu verpflichtet werden. Immaterielle Schäden und von Dritten erlittene Schäden und/oder andere Schäden oder direkte finanzielle Verluste werden niemals ersetzt.
Artikel 6 - Haftung
- Mit Ausnahme ausdrücklich schriftlich vereinbarter Garantien oder von LivingLux® BV ausgestellter Garantiezertifikate gewährt LivingLux® BV keine anderen Garantien als Garantien, die sie von ihren Lieferanten/Herstellern erhält, wobei diese Garantien auch übertragbar sind.
- LivingLux® BV übernimmt die Haftung für Schäden, die der Gegenpartei durch einen Mangel bei der Vertragserfüllung entstehen, der LivingLux® BV zuzurechnen ist, sofern und soweit diese Haftung durch ihre Versicherung gedeckt ist, bis zur Höhe der Versicherungssumme Zahlung erfolgt.
- LivingLux® BV haftet nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Untergebenen von LivingLux® BV und/oder von ihr beauftragten Dritten verursacht wurden.
- Wenn der Versicherer der LivingLux® BV aus irgendeinem Grund nicht zahlt, ist die Haftung auf den Rechnungsbetrag mit einem Höchstbetrag von € 7.500,00 begrenzt.
- Nicht ersatzfähig sind Betriebsschäden, einschließlich Betriebsunterbrechungsschäden, entgangener Gewinn und Überwachungsschäden. Unter Aufsichtsschäden sind unter anderem Schäden zu verstehen, die durch oder während der Ausführung der in Auftrag gegebenen Arbeiten an Gegenständen, an denen gearbeitet wird, oder an Gegenständen, die sich in der Nähe des Ortes befinden, an dem Arbeiten ausgeführt werden, verursacht werden, sowie vorsätzlich verursachte Schäden oder vorsätzliche Leichtsinnigkeit von Hilfspersonen. . Diese Liste ist ausdrücklich nicht erschöpfend.
- Die Frist, innerhalb derer LivingLux® BV für den Ersatz des Schadens haftbar gemacht werden kann, ist in jedem Fall und unter Androhung des Rechtsverlusts auf einen Zeitraum von einem Jahr nach Eintritt des schädigenden Ereignisses begrenzt.
- Die Gegenpartei stellt LivingLux® BV von allen Ansprüchen Dritter aufgrund der Produkthaftung infolge eines Mangels an einem Produkt frei, das von der Gegenpartei an eine Drittpartei geliefert wurde und das (teilweise) aus gelieferten Produkten und/oder Materialien bestand durch die andere Partei. Soweit die Nichteinhaltung ihrer vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen durch die andere Partei dazu führen würde, dass LivingLux® BV gegenüber Dritten haftbar gemacht werden würde, verpflichtet sich die andere Partei, LivingLux® BV von allen Folgen dieser Haftung freizustellen.
Artikel 7 - Höhere Gewalt
- Während höherer Gewalt werden die Lieferung und andere Verpflichtungen von LivingLux® BV ausgesetzt. Wenn der Zeitraum, in dem die Erfüllung der Verpflichtungen durch LivingLux® BV aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist, länger als sechs Monate dauert, sind die Parteien berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, ohne dass in diesem Fall eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz entsteht.
- Wenn LivingLux® BV ihre Verpflichtungen zu Beginn der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt hat oder ihre Verpflichtungen nur teilweise erfüllen kann, ist LivingLux® BV berechtigt, den bereits gelieferten oder lieferbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und die Gegenpartei ist verpflichtet, diese Rechnung als zu bezahlen auf gesonderter Vereinbarung.
- Höhere Gewalt im Sinne dieses Artikels ist ein Leistungshindernis aufgrund von Umständen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unvorhersehbar waren und LivingLux® BV nicht zuzurechnen sind. Dies beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf: Nichtlieferung oder verspätete Lieferung oder unsachgemäße Lieferung an den Verkäufer durch seine Lieferanten oder zumindest deren Insolvenz, Nichtlieferung, verspätete Lieferung oder unsachgemäße Lieferung durch LivingLux® BV als Folge von Umwelteinflüssen Katastrophen, Krieg, Streiks, übermäßiger Personalausfall oder Personalmangel, Wetterbedingungen, Computerausfälle, Ausfälle oder Defekte in Informationssystemen von LivingLux® BV oder seinen Lieferanten, Fehlen oder Wegfall von Transportmöglichkeiten und Import- und Exportbeschränkungen.
Artikel 8 - Geistiges Eigentum
- Der Gegenpartei ist es nicht gestattet, Bezeichnungen in Bezug auf Marken, Handelsnamen oder andere geistige und/oder gewerbliche Eigentumsrechte von oder auf den von LivingLux® BV gelieferten Waren zu entfernen, zu ändern oder zu verbergen.
- Alle geistigen Eigentumsrechte an von LivingLux® BV an die Gegenpartei gelieferten Waren, einschließlich Zeichnungen, Beschreibungen, Werbematerial usw., bleiben jederzeit Eigentum von LivingLux® BV und dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung nicht reproduziert, veröffentlicht oder veröffentlicht werden von LivingLux® BV. oder auf andere Weise an Dritte weitergegeben werden.
Artikel 9 - Zahlung
- Sofern nicht anders als im Angebot angegeben vereinbart, muss die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Aufrechnung und in niederländischer Währung erfolgen, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich schriftlich eine andere Währung für die wirksame Zahlung, deren der Käufer ist dann verpflichtet. LivingLux® BV kann ohne Angabe von Gründen einen Kreditbeschränkungszuschlag berechnen und/oder Vorauszahlungen oder andere Sicherheiten verlangen. Die Zahlungsfrist ist immer eine Frist.
- Wird eine Rechnung nicht gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen bezahlt, gerät die Gegenpartei in Verzug, ohne dass eine Mahnung oder Inverzugsetzung erforderlich ist. Zu diesem Zeitpunkt werden alle ausstehenden Rechnungen von LivingLux® BV an die Gegenpartei sofort und vollständig fällig und zahlbar. Dies gilt auch, wenn die andere Partei in Konkurs gegangen ist, sich in Zahlungseinstellung befindet, wenn Waren oder Forderungen der anderen Partei gepfändet werden, wenn das Unternehmen der anderen Partei aufgelöst und/oder liquidiert wird, aber auch, wenn die andere Partei unter Vormundschaft gestellt wird, errichtet wird oder stirbt.
- Ab dem Zeitpunkt des Verzugs schuldet die Gegenpartei Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat auf den vollen geschuldeten Betrag oder zumindest in Höhe der gesetzlichen Handelszinsen, falls diese höher sind. Für die Berechnung der Zinsen zählt ein Teil des Monats als ganzer Monat.
- Von der Gegenpartei geleistete Zahlungen dienen unabhängig von dem von der Gegenpartei angegebenen Bestimmungsort immer dazu, alle geschuldeten Zinsen und Kosten zu begleichen und dann die am längsten ausstehenden fälligen und fälligen Rechnungen zu begleichen.
- Wenn LivingLux® BV daher aufgrund des Verzugs der anderen Partei gezwungen ist, ihre Inkassoforderung abzutreten, gehen alle damit verbundenen Kosten wie Verwaltungskosten, gerichtliche und außergerichtliche Kosten zu Lasten der anderen Partei. Die außergerichtlichen Inkassokosten betragen mindestens 15 % des ausstehenden Betrags. Wird der Zahlungsverzug von einer juristischen Person verursacht, trägt die andere Partei auch alle Kosten für einen Insolvenzantrag und die außergerichtlichen Inkassokosten betragen ebenfalls mindestens 15 % des ausstehenden Betrags, mindestens aber 1.500,00 € .
- Unabhängig von den vereinbarten Zahlungsbedingungen ist die Gegenpartei verpflichtet, auf Verlangen von LivingLux® BV eine Sicherheit für die Zahlung zu leisten, die sie für ausreichend hält. Kommt die Gegenpartei dem innerhalb der gesetzten Frist nicht nach, gerät sie sofort in Verzug. In diesem Fall hat LivingLux® BV das Recht, den Vertrag aufzulösen und seinen Schaden von der anderen Partei zu verlangen.
- Das Recht der anderen Partei, ihre Forderungen gegen LivingLux® BV mit Forderungen von LivingLux® BV gegen die andere Partei zu verrechnen, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die andere Partei erklärt außerdem, dass sie sich bewusst ist, dass LivingLux® BV berechtigt ist, Forderungen der anderen Partei gegen sie und ihre Betriebsgesellschaften mit Forderungen der anderen Partei gegen sie und ihre Betriebsgesellschaften aufzurechnen, obwohl die andere Partei und die betreffende Betriebsgesellschaft Unternehmen der anderen Partei schließen sich gegenseitig nicht aus, sind Gläubiger und Schuldner des anderen.
Artikel 10 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Auf alle von LivingLux® BV abgeschlossenen Verträge findet niederländisches Recht Anwendung.
- Ausschließlich das Zivilgericht, das am gesetzlichen Geschäftssitz von LivingLux® BV zuständig ist, nimmt Streitigkeiten zur Kenntnis, es sei denn, dies steht im Widerspruch zu zwingendem Recht. LivingLux® BV kann von dieser Gerichtsstandsregel abweichen und die gesetzlichen Gerichtsstandsregeln anwenden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.01.2022